Wir begleiten Sie bei der Einstufung von dem Pflege-Grad.
Wir übernehmen die notwendigen Dinge, damit die Pflege-Kasse Kosten übernimmt.
Wir helfen bei der Beschaffung von Hilfs-Mitteln: Zum Beispiel einem Roll-Stuhl oder einem Pflege-Bett
Wir machen Grund-Pflege: Zum Beispiel waschen und anziehen, Essen geben, beim Bewegen helfen.
Wir machen auch Behandlungs-Pflege. Das sind medizinisch nötige Dinge: zum Beispiel Wunden versorgen, Blut-Druck messen. Anweisungen von dem Arzt ausführen.
Wir pflegen schwer-kranke Personen
Wir pflegen Personen, wenn sie nicht mehr gesund werden. Das schwere Wort heißt: Palliativ-Pflege.
Wir schauen auf die besonderen Bedürfnisse von jedem Einzelnen.
Wir übernehmen auch Pflege für andere, zum Beispiel Angehörige, wenn sie nicht pflegen können. Das schwere Wort dafür heißt: Verhinderungs-Pflege.
Wir helfen beim Einkaufen, Kochen und Putzen.
Betreuungs-Leistungen nach Paragraph 45 b Sozial-Gesetz-Buch 11
Wir geben Ihnen auch ein Notruf-System. Damit können Sie Hilfe rufen, wenn Sie allein sind.
Wir haben eine Ruf-Bereitschaft für Not-Fälle, das heißt, ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin kommt auch in der Nacht, wenn Sie dringend Hilfe brauchen.
Wir stellen Pflege-Gutachten gemäß Paragraf 37, Absatz 3 Sozial-Gesetz-Buch 11
Wir arbeiten mit anderen zusammen, zum Beispiel: Kranken-Häusern, Ärzten und Ärztinnen, Apotheken, Einrichtungen für Tages-Pflege, Palliativ-Stützpunkten, Hospiz-Diensten, Pflege-Heimen.